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Rückschlag für Samsung

Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Galaxy-Tab 10.1 in Deutschland

Düsseldorf (dapd). Rückschlag für Samsung: Der koreanische Elektronikkonzern darf seine iPad-Rivalen "Galaxy Tab 10.1" und "Galaxy Tab 8.9" auch weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Dienstag, Samsung habe bei der Gestaltung der Geräte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Durch das eng an das iPad angelehnte Design nutze Samsung den Kultstatus von Apple unrechtmäßig aus, um die eigenen Verkäufe anzukurbeln.

Das Gericht bestätigte damit im Effekt die vorangegangene Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts. Allerdings kann auch Apple mit dem Urteil nicht ganz zufrieden sein. Denn im Gegensatz zur ersten Instanz begründete das Oberlandesgericht das Verkaufsverbot nicht mit einem Verstoß gegen Apples europaweit geschütztes Geschmacksmuster, sondern griff auf das nur für Deutschland geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zurück.

Die Folge: Das Verkaufsverbot gilt damit nur in der Bundesrepublik. Die von Apple angestrebte Ausweitung des Verkaufsstopps auf ganz Europa lehnte das Gericht ausdrücklich ab.

Für ein Verkaufsverbot unter Berufung auf das europäische Geschmacksmusterrecht sah das Gericht keine Grundlage mehr, nachdem Samsung nachgewiesen hatte, dass wesentliche Teile des Apple-Geschmacksmusters bereits in einer älteren US-Patentanmeldung eines anderen Unternehmens für einen Flachbildschirm vorweggenommen worden waren.

Samsung zeigte sich enttäuscht von der Gerichtsentscheidung. Das Unternehmen wies aber gleichzeitig daraufhin, dass die Aufrechterhaltung des Verkaufsverbots wenig praktische Bedeutung habe, da der Konzern in Deutschland bereits seit einiger Zeit ein gestalterisch verändertes Nachfolgemodell mit der Bezeichnung "Galaxy Tab 10.1N", verkaufe. Apple lehnte eine Stellungnahme ab.

Der kalifornische Konzern hat beim Landgericht Düsseldorf inzwischen zwar auch ein Verkaufsverbot für das Nachfolgemodell beantragt. Doch signalisierten die Düsseldorfer Richter in einer vorläufigen Einschätzung, dass die neue Gestaltung wohl ausreichend Abstand zum Apple-Design halte. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht allerdings erst am 9. Februar verkünden.

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für flache Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht.

dapd

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