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Seite 2 - Keine Rundfunkgebühren mehr zahlen? – Hier erfahren Sie, wie das geht...

Folgende Personen können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen und dennoch weiter fernsehen oder radiohören:

- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Nachweis: Aktueller Sozialhilfebescheid

- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Nachweis: Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.
Nachweis: Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge gewährt werden.

- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Nachweis: Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

- Empfänger von Ausbildungsförderung (BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld) nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben. Nachweis: Aktueller Bescheid

- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes bzw. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung oder hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
Nachweis: Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG oder aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"

- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Nachweis: Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"

- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.
Nachweis: Aktueller Bewilligungsbescheid

- Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichgesetz oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird.
Nachweis: Aktueller Bewilligungsbescheid


Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, können Sie einen Befreiungsantrag mit den jeweiligen Nachweisen als beglaubigte Kopien an die Gebühreneinzugszentrale, Postfach 50656 in Köln senden. Die Formulare erhalten Sie über die Internetseite www.gez.de oder unter der Telefonnummer 0180-5016565, Sie finden Sie aber auch als Auslage in den Filialen der meisten Banken und Sparkassen.

Bedenken Sie dabei, dass der Befreiungsantrag regelmäßig verlängert werden muss, in der Regel jedes Jahr.

Es gibt aber noch einen anderen Weg, sich die GEZ-Gebühren zu sparen:
Viele Elektriker bieten an, Rundfunkgeräte so stillzulegen, dass sie keine Programme mehr empfangen können aber immer noch für den Abspielbetrieb geeignet sind. Wer also seinen Fernseher nur zum Anschauen von DVDs oder Videos nutzt und mit seinem Radiogerät nur selbstgekaufte CDs hört, hat so die Möglichkeit sich legal bei der GEZ abzumelden. Auch Unternehmen oder Selbstständige, die ihre Rundfunkgeräte lediglich dafür nutzen Lehrvideos abzuspielen, können sich abmelden. Die Stilllegung kostet für Fernsehgeräte ca. 50 € und für Radioempfänger ca. 25 €.

Wer für seine empfangsbereiten Geräte keine Gebühren zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 € bestraft werden kann zuzüglich der bislang nicht gezahlten Gebühren. Nicht Anmelden kann also teuer werden.
Falls eines Tages wirklich einer der 1500 freiberuflichen Kontrolleure der GEZ vor Ihrer Tür stehen sollte, denken Sie einfach nochmal ganz genau darüber nach, ob Sie in dem Moment nicht gerade mit etwas enorm Wichtigem beschäftigt sind. In dem Fall müsste er nämlich so oft wiederkommen, bis Sie Zeit für ihn haben.

Was jeder Unternehmer und Selbstständige wissen sollte ...

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