Oxford Business News

Steuersparen für Privatleute und Gewerbetreibende

Wussten Sie schon, dass….

…Sie bei betrieblich veranlassten Bewirtungskosten einen höheren Anteil von der Steuer absetzen können?

Eigentlich können nur 70 % der Kosten als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden; 30 % der Bewirtungskosten gelten als Eigenanteil. Aber: Das gilt nicht für die Raumkosten. Treffen Sie zum Steuersparen also bei Bewirtungen im größeren Rahmen mit dem Restaurantbesitzer die Vereinbarung, dass er Ihnen die Kosten für das Essen und für die Raummiete getrennt in Rechnung stellt. Dann können Sie 70 % der Bewirtungskosten, aber die Raummiete komplett absetzen.


Privatleute und/oder Gewerbetreibende zum Steuersparen betriebliche Räume in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen weiter steuermindernd geltend machen können?

Das gilt zum einen, wenn der Schwerpunkt der beruflichenTätigkeit in diesem Arbeitszimmer liegt. Das gilt aber auch, wenn die Räume eine andere Funktion haben als ein Büro, zum Beispiel also als Werkstatt, Archiv oder Lagerraum genutzt werden. Dann kann man Miete (anteilig), Abschreibungen, Versicherungen sowie Strom-, Reinigungs- und Renovierungskosten absetzen. Dabei ist aber unbedingt darauf zu achten, dass sich in diesen Räumen keinerlei Büromöbel befinden.

Wertvolle Tipps für Privatleute und Gewerbetreibende, die Steuern sparen einfach machen...


…Sie als Selbstständiger für 2006 erstmals Betreuungskosten für Ihre Kinder als Betriebsausgaben absetzen können?

Das Finanzamt erkennt unter anderem Kindergartenbeiträge, Honorare für eine Tagesmutter und die Bezahlung eines Au-pair-Mädchens an. Sie müssen Rechungen oder schriftliche Vereinbarungen vorlegen und das Geld auf ein Konto überwiesen oder eingezahlt haben. Dann können Sie 2/3 der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Kind und Jahr wie Betriebsausgaben geltend machen. Vorteil dieser Regelung: Betriebsausgaben wirken sich selbst dann aus, wenn Sie in einem Jahr Verluste erwirtschaften. Diese können Sie dann in das letzte Jahr zurück- oder in das nächste Jahr vortragen und mit Ihrem Gewinn verrechnen.

Unterm Strich zahlen sich diese Experten-Kniffe für Privatleute und Unternehmer zum Steuersparen immer aus!

 

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