Elterngeld
Zum 01.01.2007 wurde das alte Erziehungsgeld vom neuen Elterngeld abgelöst. Das Ziel dieser Familienleistung ist es, Eltern einen zeitweisen Ausstieg aus ihrem Beruf zugunsten des Kinderwohls zu ermöglichen, ohne allzu große finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Wer in Elternzeit geht, erhält grundsätzlich 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettolohnes der vorangegangenen 12 Monate. Eine Verlängerung auf 14 Monate ist möglich, wenn der Partner ebenfalls eine berufliche Auszeit nimmt, die sich mindestens über die beiden zusätzlichen Monaten erstreckt.

Ausgezahlt werden mindestens € 300 Elterngeld, der sogenannte Mindestbetrag. Dieser Mindestbetrag wird nicht auf andere Sozialleistungen wie z. B. Hartz IV angerechnet und ist steuerfrei. Maximal werden € 1.800 als Elterngeld gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden darüber hinaus ein Geschwisterbonus und ein Mehrlingszuschlag gewährt.
Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch € 75. Er wird gewährt, wenn mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren vorhanden ist, mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren oder mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren. Mehrlinge (Zwillinge, Drillinge...) gelten als ein Kind und fallen daher nicht unter diese Regelung. Für sie gilt der Mehrlingszuschlag in Höhe von € 300, die je Mehrling zum Kindergeld extra ausgezahlt werden.
Eine Familie, die mit Zwillingen gesegnet ist, erhält somit maximal € 2.100 Elterngeld pro Monat. Wenn beide Partner in Elternzeit gehen, können sie in 14 Monaten also bis zu € 29.400 vom Staat geschenkt bekommen!
Die Elterngeldstellen obliegen der Aufsicht der Länder und sind je nach Bundesland anderen Ämtern oder Institutionen angegliedert. Hier erfahren Sie, welche Stelle in Ihrem Bundesland für den Antrag zuständig ist:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=88966.html
Arbeitslosengeld I + II für Eltern
Wer als Elternteil arbeitslos wird und ALG I bezieht, hat die Wahl: Entweder bezieht man ein Jahr lang 67% seines letzten Nettoeinkommens plus pauschal € 300 Elterngeld oder geht zunächst 12 Monate in Elternzeit und nimmt danach seinen Anspruch auf ALG I wahr. Das bedeutet in diesem Fall, dass man für bis zu zwei Jahre 67% seines letzten Nettogehaltes ausgezahlt bekommt.
Für Eltern, die ALG II erhalten erhöht sich die monatliche Zuwendung für jedes Kind unter 14 Jahren um € 211 und für Kinder über 14 Jahren um € 281. Bei der Berechnung des ALG II-Satzes werden jedoch Kindergeld, sowie Elterngeld als Einkommen angerechnet, letzteres aber nur, wenn es den grundsätzlichen Freibetrag von € 300 übersteigt und auch nur die Summe, die über dem Freibetrag liegt.

Rentenvorteile sichern
Eltern, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, werden zusätzlich gefördert. Für jedes Kind auf das Kindergeldanspruch besteht, überweist der Staat eine Zulage. Seit Anfang 2008 liegt diese bei € 185 pro Jahr. Insgesamt erhält man für ein Kind, wenn es 2007 geboren wurde, bis zu dessen 25. Lebensjahr € 4.625. Sollte das Kind nach dem 01. Januar 2009 geboren worden sein, erhält man sogar € 300. Das macht insgesamt eine Summe von € 7500, die in die Rentenkasse dazu fließen.
Einen besonderen Vorteil gibt es hierbei: Wenn der Ehemann eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann eine nicht berufstätige Ehefrau über einen Partnervertrag die jährliche Kinderzulage bekommen, ohne selbst Beiträge einzuzahlen.
>>> Weiter auf Seite 3
1 - 2 - 3
Kommentare: