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Keine Rundfunkgebühren mehr zahlen? – Hier erfahren Sie, wie das geht...

Zahlen Sie Rundfunkgebühren? Mittlerweile wird auf so gut wie jedes Medium, das auch nur potenziell Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen kann Gebühren erhoben. Dies betrifft schon lange nicht mehr nur Fernseher und Radios, sondern mittlerweile auch Computer mit Internetzugang, UMTS-Handys, PDAs und andere mobile Empfangsgeräte. Pro Monat betragen die Rundfunkgebühren für ein Radio 5,52 € und für einen Fernseher 17,03 €. Auch wenn der Besitzer mehrere Geräte in seinem Haushalt betreibt, zahlt er den Höchstbetrag von 17,03 €. Sollten jedoch unter einem Dach mehrere Personen in getrennten Haushalten leben, wozu z. B. auch Eltern und Kinder mit eigenem Einkommen zählen, so werden für Geräte in diesen beiden Haushalten auch jeweils Gebühren fällig. Gleiches gilt für Geräte im privaten und beruflichen Bereich, die auch jeweils angemeldet und bezahlt werden müssen.

Gerade für Haushalte und Unternehmen, in denen immer weniger Einnahmen immer höheren Ausgaben gegenüberstehen, sind die so zusammen kommenden 204,36 € in jedem Jahr ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Und im nächsten Jahr werden die Gebühren um 95 Cent erhöht und steigen somit auf über 215 € jährlich! Zeit sich zu informieren, ob man nicht vielleicht völlig überflüssig Gebühren bezahlt, obwohl man es rechtlich gar nicht müsste oder wie man sich die Gebühr erspart, auch wenn man ein Rundfunkgerät sein Eigen nennt.

Grundsätzlich besteht für jeden Besitzer eines Rundfunkgerätes, also eines Fernsehers, Radios oder mobilen Empfangsgerätes, die Pflicht zur Zahlung der gesetzlichen Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale. Geregelt ist dies durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Dieser gewährt jedoch auch vielen die Möglichkeit, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Dafür muss man jedoch einen Antrag stellen und für seinen jeweiligen Grund einen Nachweis beilegen. Wer bislang noch keines seiner Geräte angemeldet hat, der tut dies automatisch mit einem Befreiungsantrag, unabhängig davon, ob der Antrag bewilligt wird.

Folgende Personen können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen und dennoch weiter fernsehen oder radiohören:

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