Was viele noch nicht wissen, Familien werden großzügig vom Staat gefördert. Wenn man weiß, welche Möglichkeiten es an Förderung gibt und welche Vorgaben man erfüllen muss, kann man über € 29.000 vom Staat erhalten. Auch Krankenkassen, Versicherungen und Stiftungen unterstützen Familien mit finanziellen Leistungen oder Vergünstigungen.
Besonders großzügig zeigt sich der Staat, seit ihm dämmert, dass ihn der Kinderschwund auf lange Sicht teuer zu stehen kommt. Aus diesem Grund wurden seit Anfang des Jahres 2009 einige neue Regelungen in Kraft gebracht, um Anreize für Paare zu schaffen für Nachwuchs zu sorgen. An erster Stelle bei der Förderung von Familien steht das Kindergeld.

Kindergeld
Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Darüber hinaus wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für junge Erwachsene weiter ausgezahlt, wenn diese noch zur Schule gehen, sich in einer Ausbildung befinden oder studieren. Auszahlungsberechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern.
Seit dem Januar 2009 wurde das Kindergeld erhöht. Seitdem gelten folgende Beitragssätze:
1. Kind: monatl. € 164
2. Kind: monatl. € 164
3. Kind: monatl. € 170
Jedes weitere Kind: monatl. € 195
Der Antrag auf Kindergeld kann bei der Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt werden. Unter folgendem Link können Sie den Antrag aus dem Internet herunterladen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II zahlt die Bundesregierung in diesem Jahr einmalig einen sogenannten Kinderbonus in Höhe von € 100 aus. Diese Einmalzahlung wird für jedes Kind ausgezahlt, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kinderzuschlag
Eltern mit geringem Einkommen können einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten, den sogenannten Kinderzuschlag. Dieser wird gewährt, wenn die Eltern mit ihren unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kindern in einem Haushalt leben und über ein Einkommen und Vermögen verfügen, dass es ihnen zwar ermöglicht, ihren eigenen Lebensbedarf zu decken, nicht aber den ihrer Kinder.
Neben einer Mindesteinkommensgrenze von € 900 für Paare und € 600 für Alleinerziehende, darf das monatliche Einkommen inklusive evtl. Wohn- und Kindergeldbezug eine individuell zu berechnende Höchstgrenze nicht übersteigen.

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro monatlich pro Kind. Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe bzw. auf Arbeitslosengeld II steht der Kinderzuschlag nicht zu.
Diese Art der Förderung ist eine Hilfe gegen die Armutsrisiken von Kindern, um sie vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu bewahren. Ziel des Kinderzuschlags ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken.
Mit dem Kinderzuschlag verbessert sich die Einkommenssituation der Familien. Vor allem bei höherer Kinderzahl von drei und mehr Kindern macht sich dies deutlich bemerkbar. Er ist von seiner Konzeption her in erster Linie ein Angebot für Erwerbstätige und soll die Erwerbstätigkeit der Eltern unterstützen, statt sie zu unterbinden.
Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die Familie auch mit dem Zuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Zuschlag wird für Minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt. Er muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Zusammen mit dem Kindergeld und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes.
Weitere Informationen sind im Internet verfügbar: www.kinderzuschlag.de.
Ob und wie viel Kinderzuschlag ihnen zusteht, können sich Eltern im Internet mit dem Kinderzuschlagsrechner ausrechnen.
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