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Zahnersatz ohne Zuzahlung – so geht´s!

Viele Bundesbürger scheuen immer öfter den Gang zum Zahnarzt. Nicht so sehr, weil sie den Bohrer fürchten, sondern die hohen Kosten einer Behandlung. Bei vielen sitzt zudem die beunruhigende Tatsache im Hinterkopf, dass sie nicht regelmäßig einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und daher keine Extra-Zuschüsse für Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen erhalten.

Eine Behandlung hinauszuschieben vergrößert aber nur das Problem und die Kosten. Zudem ist die Angst vor hohen Zuzahlungen in den meisten Fällen unbegründet. Es gibt einfache Möglichkeiten die Kosten einer Zahnbehandlung deutlich zu senken oder sogar ganz ohne Zuzahlungen einen vollwertigen Zahnersatz zu bekommen. Hier erfahren Sie, wie das geht.

Leistungen der Kasse

Die Krankenkasse zahlt für die vom Zahnarzt veranschlagten Kosten einen Festzuschuss von 50% auf die so genannten Regelleistungen wie Brücke oder Krone. Dieser Zuschuss wird um 20% erhöht, wenn man als Versicherter mit dem Bonusheft eine lückenlose Vorsorge nachweisen kann, also mindestens einmal im Jahr zu einer Routineuntersuchung beim Zahnarzt gewesen ist. Wer zehn Jahre regelmäßig zur Kontrolle geht, erhält sogar 30%.

Unabhängig davon übernimmt die Kasse die vollen Kosten für Zahnsteinentfernung, Zahnziehen und einfache Füllungen mit Amalgam oder Zement. Für Gold- oder Keramikfüllungen zahlt die Kasse soviel wie für einfache Füllungen, der Patient kommt selbst für die höheren Kosten auf.

Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Personen mit einem geringen Einkommen gelten besondere Härtefallregelungen. Diese Versicherten bekommen von der Kasse einen Extra-Zuschuss oder gegebenenfalls sogar die gesamten Kosten bezahlt. Dies gilt für Personen, deren monatliches Bruttogehalt folgende Sätze nicht übersteigt:

- Alleinstehende bis zu 994 Euro

- Verheiratete oder Personen mit einem Angehörigen bis zu 1366,75   Euro

- Für jeden weiteren Angehörigen werden 248,50 Euro dazu berechnet

Weitere Informationen hierüber können Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. auf www.arbeitsagentur.de erfragen.

Rechnet sich eine private Zusatzversicherung? >> Mehr auf Seite 2

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