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Selbstständig zu werden war noch nie so leicht – mit über 40.000 € vom Staat!

Viele Menschen scheuen den Weg in die Selbstständigkeit, da sie befürchten, sich finanziell zu übernehmen. Dabei war es noch nie so einfach sein eigener Chef zu werden, denn der Staat greift einem großzügig mit Zuschüssen, Beratungsförderung, zinsgünstigen Krediten oder Lohnzuschüssen unter die Arme. Insgesamt kann man über 40.000 € vom Staat bekommen – ohne diese zurückzahlen zu müssen.

Zunächst sollten Sie natürlich eine tragfähige Geschäftsidee haben, auf deren Grundlage Sie einen Finanzierungsplan erstellen können, der die Anfangsphase Ihres Unternehmens umfasst, also in etwa die ersten drei Jahre. Ohne einen solchen Plan werden Sie keine Kredite oder Fördergelder erhalten.

Um als Existenzgründer Geld vom Staat zu erhalten gibt es mehrere Möglichkeiten. Hier sind die sechs erfolgreichsten und ergiebigsten Tipps:

1. Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist zur Zeit das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Er kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Das liegt daran, dass er vorrangig dafür gedacht ist, Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Aber auch gründungswillige Beschäftigte haben einen Anspruch auf Fördermittel. Hierbei ist nur eines zu bedenken: Wenn Sie als Angestellter von sich aus kündigen, müssen Sie drei Monate warten bis Sie das erste Geld erhalten.

Der Gründungszuschuss wird bis zu 15 Monate lang gewährt und gliedert sich in zwei Förderphasen:

1. Phase Grundförderung: Neun Monate lang erhalten Sie einen Betrag, der Ihrem Arbeitslosengeld-I-Anspruch entspricht plus einer monatlichen Pauschale von 300 € zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben. Auf die Grundförderung haben Sie einen rechtlichen Anspruch sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Phase Aufbauförderung: Die Förderung kann einmalig um sechs Monate verlängert werden, dabei erhalten Sie aber nur noch die monatliche Pauschale von 300 €. Die Bewilligung hierfür liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur.

Ein verheirateter Antragsteller mit Kind, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag, kann somit einen maximalen Gründungszuschuss von 23.800 € erhalten. Ein alleinstehender ohne Kind immerhin noch bis zu 18.900 €. Die gesamte Fördersumme ist steuerfrei.

Eines sollte man jedoch noch wissen: Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Geschäftsplan erstellen, dessen Tragfähigkeit von einer anerkannten fachkundigen Stelle (z. B. von einer Industrie- und Handelskammer, einer berufsständischen Kammer, einem Fachverband oder einer Bank) bestätigt wird.

Alleine im Januar 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit 12.802 mal den Gründungszuschuss vergeben.

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