5. Lohnzuschüsse für Mitarbeiter
Mit sogenannten Eingliederungszuschüssen fördert der Staat die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, Arbeitslosen ab 50 und Behinderten in den Arbeitsmarkt. Wenn Sie jemanden aus einer dieser Gruppen in ihrem neuen Unternehmen einstellen, erhalten Sie für mindestens ein Jahr Lohnzuschüsse zwischen 50% und 70% auf das tarifliche oder ortsübliche Bruttogehalt. Der Antrag kann über das Arbeitsamt gestellt werden.
Dafür muss jedoch gewährleistet sein, dass:
- der neue Arbeitnehmer mindestens sechs Monate vor Eintritt in das Unternehmen arbeitslos war.
- die Aussicht des neuen Arbeitnehmers in den nächsten 24 Monaten auf eine andere Weise in den Arbeitsmarkt eingeführt zu werden nicht zum Besten stehen.
- der neue Arbeitnehmer nach Ablauf des Förderzeitraumes mindestens noch einmal so lange im Unternehmen beschäftigt bleibt.
6. Unterstützung vom Finanzamt
Sogar das Finanzamt unterstützt Unternehmensgründer mit Hilfe des Kleinunternehmerförderungsgesetzes: Wenn der Umsatz des Unternehmens im vorausgegangenen Jahr nicht höher als 17.500 € war und im nächsten Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 € sein wird, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Insgesamt über 40.000 € vom Staat
Wenn Sie es richtig angehen und mehrere Fördertöpfe in Anspruch nehmen, bekommen Sie eine ordentliche Summe zusammen, die Ihnen den Start in die Selbstständigkeit erleichtert. So können Sie z. B. einen Gründungszuschuss von 23.800 € erhalten, 6000 € Beratungsförderung in Anspruch nehmen und für die Einstellung eines behinderten Mitarbeiters für ein Jahr 70% des Gehaltes dazubezahlt bekommen (ca. 900 €) und damit insgesamt 40.600 € vom Staat geschenkt bekommen.
Nutzen Sie für weitere Informationen die folgenden Kontaktdaten:
Bundesagentur für Arbeit:
Tel.: 0911 – 17 0 90
www.arbeitsagentur.de
KfW-Mittelstandsbank
01801-24 11 24 (3,9 ct./min.)
www.kfw-mittelstandsbank.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
030-18 61 58 00
www.bmwi.de
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