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Mehr als 75% aller vertraglichen Schadensersatzforderungen stammen aus Nichterfüllung von Vereinbarungen… wie können Sie Ihr Unternehmen davor schützen?

Die Anzahl von Schadensersatzforderungen an Unternehmen stieg in den letzten Jahren stetig an. Mehr als 75% davon resultierten aus der Nichterfüllung von vertraglichen Vereinbarungen. Weitere Forderungen betrafen fehlerhafte oder mangelhafte Produkte. Nicht genug damit, dass solche Streitigkeiten viel Zeit und Geld kosten, der Schaden aus solchen Klagen kann unter Umständen so umfangreich sein, dass selbst etablierte Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind.
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, sollte man bereits bei der Vertragsgestaltung auf etwaige Forderungsansprüche vorbereitet sein. Nur, welcher Kunde unterschreibt freiwillig einen Vertrag, der seine Position bei Auseinandersetzungen schwächen würde? Aber selbst wenn er unterschreiben sollte, ist es fraglich, dass solche selbstgesetzten Haftungsbegrenzungen rechtlich wirksam sind.


Das Fehlen eines entsprechenden Schutzes wird oft zu spät bemerkt.

„Viele Unternehmen sind sich dieses unkalkulierbaren Risikos überhaupt nicht bewußt, sie vertrauen darauf, dass solche Fälle von ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die Wahrheit ist, dass dies nicht der Fall ist.“, sagt Thomas Losch von der Chubb Insurance Company of Europe SE.
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen decken in der Regel nur Personen- und Sachschäden ab. Weitgehender Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden, verursacht durch mangelhafte Produkte oder aus der Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen, war am Markt nicht zu erwerben. Dies führte zu gravierenden und riskanten Deckungslücken im Versicherungsschutz.

Hier ein paar Beispiele:

Mittelständischer Fensterhersteller
Die Fenster der Versicherungsnehmerin werden in die Fassade eines Museums eingesetzt. Nach kurzer Zeit verziehen sich die Fenster. Dies liegt daran, dass dem Hersteller bei der Produktion ein Fehler unterlaufen ist. Die Fenster müssen ausgetauscht werden. Für den Zeitraum des Austausches muss das Museum geschlossen werden. Über die Aus- und Einbaukostendeckung kann der Anspruch des Museums für die Austauschkosten reguliert werden. Der Vermögensschaden aus der vorübergehenden Schließung ist nicht über konventionelle Haftpflichtdeckungen versicherbar.

Spezialmaschinenhersteller mit 17 Mitarbeitern
Der Versicherungsnehmer liefert und installiert bei seinem Kunden eine Maschine. Nach Abnahme der Maschine kommt es aufgrund eines Konstruktionsfehlers an der Maschine zu einem Produktionsstillstand beim Abnehmer. Entstandene Kosten und entgangene Gewinne werden vom Abnehmer gerichtlich geltend gemacht. Konventionelle Haftpflichtdeckungen bieten auch hier keinen Versicherungsschutz.

Gleicher Sachverhalt, jedoch hat der Maschinenhersteller den Schaden überhaupt nicht zu vertreten. In der Vergangenheit bestand für die gerichtliche Auseinandersetzung kein Versicherungsschutz über bestehende Betriebs- und Produkthaftpflichtdeckungen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl von Schadenszenarien, sie könnten beliebig erweitert werden. Fest steht jedoch, dass im Rahmen bestehender Haftpflichtdeckungen überhaupt kein Versicherungsschutz für solche Schäden besteht. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer den Schaden aus eigenen Mitteln leisten muss, um die Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden. Auf der anderen Seite besteht bei aktuellen Haftpflichtverträgen nicht einmal ein Anspruch auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht zu vertreten hat.

Für diese beiden heiklen Situationen gibt es jedoch mittlerweile eine kostengünstige Lösung, die bislang noch wenig bekannt ist: Als einer der größten Anbieter von Versicherungslösungen für Unternehmen der Industrie hat die Chubb Insurance Company of Europe SE passgenau hierfür die Produktausfalldeckung entwickelt. Sie kommt zum Tragen für Fälle, in denen der Versicherungsnehmer zur Zahlung eines reinen Vermögensschadens verpflichtet ist, der daraus resultiert, dass nach der Abnahme Mängel an den Produkten oder Dienstleistungen zum Vorschein gekommen sind. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für die Rechtsverteidigungskosten aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche. „Damit können Unternehmen endlich die risikoreichen Lücken ihrer Haftpflichtpolicen schließen und vor unangenehmen Überraschungen sicher sein.“, fasst Thomas Losch, Leiter Haftpflichtversicherungen für Zentral- und Osteuropa bei der Chubb, den Vorteil zusammen. „ Mit der Produktausfallversicherung sind wir derzeit einzigartig auf dem deutschen Markt. Wir haben damit neue Wege beschritten, um den Bedürfnissen unserer Kunden im mittelständischen produzierenden Gewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau gerecht zu werden.“

Wer es verpasst, sich zu informieren, ist im Schadensfalle zu spät klug. Der erfahrene Kaufmann prüft, wie günstig er diese massiven Risiken abdecken kann und fordert jetzt ein unverbindliches Angebot an.

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