Ab dem 1. September tritt das im Juni verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Damit hat diese Willenserklärung von Patienten, die keinen ungewollten Behandlungen ausgesetzt werden wollen, einen klaren rechtlichen Rahmen erhalten. Politiker und Experten empfehlen, sich vor einer solch weitreichenden Entscheidung kompetent beraten zu lassen und nennen den Hausarzt als erste Ansprechperson. Für denjenigen, der diesen Rat befolgt, kann es aber teuer werden, denn diese Beratung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden - und die kann für den Verband der niedergelassenen Ärzte scheinbar gar nicht tief genug sein. Der Verband empfahl seinen Mitgliedern für eine Beratung in Sachen Patientenverfügung „Gesamtkosten von bis zu 235,95 Euro in Rechnung zu stellen". Dabei hat der Patient noch nicht einmal die Gewissheit, dass sein Arzt in diesem Gebiet ausreichend qualifiziert ist und entsprechende Schulungen besucht hat.

Leider ist dies kein Einzelfall. Immer häufiger müssen gesetzlich Versicherte für Behandlungen, Beratungen oder Medikamente selber zahlen. Das muss man sich aber nicht gefallen lassen, denn jeder Versicherte kann zu einer anderen Kasse mit besseren Konditionen wechseln.
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